Die Kinder werden erst ab 7.55 Uhr auf dem Schulhof beaufsichtigt. Schicken Sie Ihr Kind also bitte nicht zu früh zur Schule. Sie können sich auch gerne an die Betreuung wenden, wenn Sie eine frühere Betreuungszeit benötigen.
Wir bieten zwei verschiedene Betreuungsangebote an: Sie können zwischen dem offenen Ganztag (OGS) und der Betreuung von 7:30 bis 13:30 Uhr (8-1) wählen.
Beurlaubungen sind mindestens eine Woche vorher mit Begründung beim Klassenlehrer zu beantragen (persönlich oder schriftlich).
! W I C H T I G !
Beurlaubungen vor und nach den Ferien sind nur in (besonderen) Ausnahmefällen zulässig und müssen vier Wochen vorher schriftlich bei der Schulleiterin beantragt werden.
Förderunterricht gibt es grundsätzlich für Kinder aller Leistungsgruppen. Es nehmen häufig nicht alle Kinder gleichzeitig teil, da der Förderunterricht die Möglichkeit bietet, leistungshomogene Gruppen zu bilden. Manchmal entstehen so auch Fördergruppen, die längere Zeit bestehen bleiben. Wer jeweils an welchem Förderunterricht teilnimmt, ergibt sich aus dem Unterricht und wird durch die Klassen- oder Fachlehrer vorher festgelegt.
Der Förderverein wurde am 22. September 1993 gegründet und hat das Ziel, das Leben an unserer Schule auf vielfältige Art zu bereichern. Sei es durch Aktionen oder die Übernahme von Projektfinanzierungen, welche aus dem normalen Schuletat nicht zu finanzieren sind. Darüber hinaus unterstützt der Förderverein auch einzelne Schüler/-innen um an Ausflügen und Klassenfahrten teilzunehmen.
Verlorengegangene Kleidungsstücke oder andere „Schätze" werden in einer „Schatzkiste“ im Kellerflur des Hauptgebäudes gesammelt. Dort können sie bis zum letzten Schultag vor den nächsten Ferien abgeholt werden.
02843 – 6869 - Fax: 02843-991034
Email Schulleitung: schulleitung@schule-am-bienenhaus.de
Email Sekretariat: buero@schule-am-bienenhaus.de
Wenn Ihr Kind krank ist und den Unterricht nicht besuchen kann, muss die Schule innerhalb von zwei Tagen benachrichtigt werden. Zur Sicherheit Ihrer Kinder bitten wir darum uns jedoch sofort zu informieren, damit wir gegebenenfalls unsererseits tätig werden, wenn Ihr Kind bei uns mal nicht ankommen sollte. Bei Beendigung des Schulversäumnisses teilen Sie der Schule schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Darf Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht oder am Schwimmen teilnehmen, benötigen wir ebenfalls eine Entschuldigung. Bei längeren Fehlzeiten ist ein ärztliches Attest erforderlich. Ihr Kind nimmt dann am Unterricht der Parallelklasse teil oder es darf, wenn Sie dies vorher schriftlich mitgeteilt haben, ggf. früher nach Hause gehen.
Für die einzelnen Lernbereiche sind folgende Abkürzungen üblich:
Soweit nicht von den Eltern angeschafft, sind Schulbücher Allgemeingut und sollen pfleglich behandelt werden. Ansonsten müssen sie von Ihnen ersetzt werden.
Die Klassenpflegschaft kommt einmal im Schuljahr oder bei Bedarf zusammen. Es ist eine Versammlung aus den Klasseneltern und dem Klassenlehrer. Sie wählen aus ihrer Mitte einen Klassenpflegschaftsvorsitzenden und einen Vertreter. Die Schulpflegschaft setzt sich aus allen Vorsitzenden der Klassenpflegschaften zusammen. Die Stellvertreter können, die Schulleiterin soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft kommt ebenfalls einmal im Schuljahr oder bei Bedarf zusammen. Gewählt werden der Vorsitzende und sein Vertreter sowie die Elternvertreter für die Schulkonferenz. Die Schulpflegschaft hat beratende Funktion und nimmt Anregungen und Beschlüsse der Klassenpflegschaften auf und gibt diese weiter an die Schulkonferenz. Die Schulkonferenz besteht aus den gewählten Vertretern aus der Schulpflegschaft (Vorsitzender und 2 weitere Elternvertreter) und aus der Lehrerkonferenz zu gleichen Teilen. Den Vorsitz hat die Schulleiterin. Sie tritt zweimal im Jahr oder bei Bedarf zusammen.
Alle Funktionen der Schulmitwirkungsorgane sind ausführlich im Schulgesetz nachzulesen. Wer Interesse hat, kann es sich in der Schule geben lassen.
Damit wir uns alle an unserer Schule wohl fühlen und den Tagesablauf an unserer Schule möglichst störungsfrei erleben, haben wir in der Schulordnung Regeln des Miteinander – Umgehens erstellt. Dabei sind uns gegenseitige Achtung, sowie die Achtung fremden Eigentums sehr wichtig. Durch die Ich-Form fühlen sich die Kinder unmittelbar und persönlich angesprochen und können so eigene Verantwortung übernehmen.
Pausenregeln
Es hat sich als sehr nützlich erwiesen, den Schulweg bereits in den Tagen oder Wochen vor Schulantritt mit dem Kind zu üben. Auch werden in den ersten Tagen die Kinder meist noch von Ihnen zur Schule gebracht und wieder abgeholt. Erklären Sie Ihrem Kind den Schulweg ganz genau, denn es wird sicher bald alleine gehen wollen. Bitte begleiten Sie Ihr Kind allerhöchstens bis zum Schulhof und nicht bis zur Klasse. Sie helfen damit Ihrem Kind sich selbstständig zu organisieren.
Montag von 9.00 – 13.30 Uhr
Mittwoch von 9.00 – 13.30 Uhr
Bitte nur nach Voranmeldung:
Ihr Kind ist sowohl auf seinem Schulweg als auch in der Schule versichert. Sollte sich Ihr Kind in der Schule oder auf dem Schulweg so verletzen, dass Sie einen Arzt aufsuchen müssen, werden die dabei entstehenden Kosten von der Unfallskasse NRW übernommen. Für die Unfallmeldung, die wir innerhalb von drei Tagen machen müssen, benötigen wir folgende Angaben:
1. Welcher Arzt hat Ihr Kind zuerst behandelt?
2. Welcher Arzt (oder welches Krankenhaus) behandelt weiter?
3. Welche Verletzung hat Ihr Kind?
4. Wo, wann geschah der Unfall?
5. Unfallzeugen, falls vorhanden
Bitte leiten Sie diese Angaben möglichst schnell an die Schule weiter, am besten während der Sprechzeiten im Sekretariat.